Dass Internetkriminalität eine wachsende und ernstzunehmende Bedrohung darstellt, ist schon lange bekannt. Leider zeigen Unternehmen weiterhin nur wenig Engagement für die Cybersicherheit. Angesichts dieser besorgniserregenden Lage hat die Europäische Union die EU-NIS-2-Richtlinie erlassen, die am 16. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Diese Regelung ersetzt die NIS-Direktive von 2016 und aktualisiert den rechtlichen Rahmen, um mit der wachsenden Digitalisierung und der sich verändernden Bedrohungslandschaft Schritt zu halten.
NIS-2-Richtlinie: Maßnahmen zur Stärkung der Netzwerk- und Informationssicherheit in Europa!
Die EU-NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit kritischer Netzwerke und Informationssysteme zu stärken und ein hohes Schutzniveau für systemrelevante Infrastrukturen in der EU zu gewährleisten. Die neue Richtlinie erweitert den Geltungsbereich, verstärkt die Pflichten der betroffenen Unternehmen und erhöht die Aufsichtsbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten der Behörden.
Wer ist von NIS-2 betroffen? Ein Überblick!
Die EU-NIS-2-Richtlinie betrifft eine größere Bandbreite von Unternehmen und Sektoren, darunter nicht nur kritische Sektoren wie Energie, Gesundheit und Verkehr, sondern auch Bereiche wie öffentliche Verwaltung, Raumfahrt und Lebensmittelproduktion. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Auch strategisch wichtige Firmen unterliegen der Richtlinie, unabhängig von ihrer Größe.
EU-NIS-2 fordert konkrete Maßnahmen für die Cybersicherheit!
- Nationale Cybersicherheitsstrategien: Mitgliedstaaten müssen eine nationale Strategie für Cybersicherheit entwickeln.
- Risikomanagementpflichten: Unternehmen müssen Maßnahmen wie Backup-Management, Notfallwiederherstellung und Verschlüsselung implementieren.
- Aufsichtsbefugnisse und Sanktionen: Die Mitgliedstaaten können Vor-Ort-Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen.
- Meldepflichten: Unternehmen sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle umgehend zu melden.
EU-NIS-2: IT-Dienstleister als Unterstützung für Unternehmen!
IT-Dienstleister und externe IT-Sicherheitsexperten können Unternehmen bei der Analyse ihrer Sicherheitsmaßnahmen, der Entwicklung eines Cybersicherheitsplans, der Umsetzung technischer Maßnahmen und der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle unterstützen.
Fazit: Der Countdown läuft!
Die EU-NIS-2-Richtlinie stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU dar. Unternehmen sollten auf die Unterstützung von IT-Dienstleistern zurückgreifen, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen und ihre IT-Sicherheit nachhaltig zu verbessern.
Kontaktieren Sie uns noch heute, wenn Sie Hilfe bei der Umsetzung einer IT-Sicherheitsstrategie gemäß der NIS-2-Richtlinie benötigen oder Fragen zum Thema haben!